Beiträge von BOYKA

https://lyd-roleplay.de/forum/index.php?thread/480-live-your-dream-wiederer%C3%B6ffnung/&postID=1419#post1419

    Dein Antrag wurde angenommen!


    Wir konnten frühere Datensätze von dem Account Izaiah_brantley finden und dich

    als Accountinhaber identifizieren.


    Melde dich Ingame bei einem Team Mitglied.


    weiterhin wünschen wir Dir viel Spaß beim spielen!

    - LyD-Team

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    Gemeinsam für einen Neustart: Einladung zum Projektrelaunch


    Liebe LyD-Community,


    Manchmal läuft nicht alles nach Plan, am Serverstart kam es zu mehreren Störungen bis hin zum Server stopp, doch nach einer gründlichen Analyse haben wir alle Fehler behoben und sind bereit für einen Neustart.


    Am 07.04.2024 um 15:00 Uhr laden wir euch herzlich ein, gemeinsam mit uns den erneuten Anfang unseres Projekts zu markieren.


    Als Entschädigung gibt es an dem Tag ein paar Überraschungen und dementsprechend mehrere Events.

    Auch arbeiten wir zurzeit an einem sehr großen Update, wir halten euch auf dem Laufenden. Bleibt gespannt.



    Für weitere Informationen könnt ihr euch den vorherigen Beitrag zum Serverstart anschauen: Live your Dream Wiedereröffnung


    Server: samp.lyd-roleplay.de

    Teamspeak: ts.lyd-roleplay.de

    Forum: lyd-roleplay.de


    Wir wünschen euch viel Spaß!


    Mit freundlichen Grüßen

    Die Projektleitung

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    Liebe LyD-Community,


    Vor dem Serverstart haben wir paar Kleinigkeiten hinzugefügt und ein paar Bugs behoben.

    Hier ist eine kleine Auflistung:


    -Wirtschaftsänderungen der alten Projektleitung rückgängig gemacht.


    -Gutscheincodes werden automatisch global bekanntgegeben.


    -Startbonus wurde überarbeitet. (Level 4, $200.000, Alle Scheine, Detektiv Skill 5)


    -Gangs & Mafien haben alle den selben Start. (500.000 Waffenteile im Waffenlager, $5.000.000 in der Kasse, 10.000 Drogen & Spice und 100 Wantedcodes in der Safebox)


    -Andere Stadthalle reingeladen


    -Fahrschule versetzt (An der Stadthalle)


    -Taxistation an der Stadthalle entfernt (Ist wieder am Busbahnhof)


    -Neue Vagos Base (Exterior) hinzugefügt.


    -Vagos Base Teleporter aufs Dach hinzugefügt.


    -Neue Aztecas Base (Exterior) hinzugefügt.


    -Grove Street Base (Exterior) Verschönerung.


    -Ballas Base (Exterior) Verschönerung.


    -Fehler im Skript behoben.



    Mit Freundlichen Grüßen,

    Die Projektleitung

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    Live your Dream Wiedereröffnung


    Liebe LyD-Community,


    Wie man bereits dem Titel des Beitrags entnehmen kann, versuchen wir, das Projekt Live your Dream wieder ins Leben zu rufen.

    Es wurde in der Vergangenheit mehrfach versucht, das Projekt wiederzueröffnen und auf die Beine zu stellen, aber es ist jedes Mal gescheitert.

    Dennoch versuchen wir es ein weiteres Mal und würden uns freuen, wenn wir die Spieler erreichen, die das Projekt vermissen und wieder darauf spielen möchten.

    Selbstverständlich sind auch alle Spieler willkommen, die das Projekt noch nicht kennen und es gerne mal ausprobieren würden.

    Dieses Mal achten wir darauf, dass das Projekt von fähigen, fairen Spielern geführt wird, welche sich auch mit dem Server auskennen.


    Der offizielle Serverstart wird am 29.03.2024 um 17 Uhr sein.


    Für Spieler, die noch nie auf dem Server gespielt haben, wird es einen Startbonus geben. Ansonsten sind die Stats wie gewohnt übernommen worden.

    Falls irgendwelche Probleme auftreten sollten, könnt ihr euch gerne im Spiel [per /sup] oder im Teamspeak Server bei einem Teammitglied melden.


    Server: samp.lyd-roleplay.de

    Teamspeak: ts.lyd-roleplay.de

    Forum: lyd-roleplay.de


    Wir wünschen euch viel Spaß!


    Mit freundlichen Grüßen

    Die Projektleitung



    Hier befindet sich eine Vorlage für Vorschläge & Bugs:




    Mein Username lautet:

    -


    Wann habe ich diesen Fehler ausfindig gemacht?

    -


    In welchen Bereich kann man diesen Fehler einkategorisieren? (Ankreuzen)

    - Teamspeak³ [ ]

    - Discord [ ]

    - Ingame [ ]

    - Forum [ ]


    Wie dringend ist die Behebung dieses Fehlers?

    - Sehr dringend [ ]

    - Mittelmäßig [ ]

    - Gar nicht [ ]



    Was genau ist der Fehler und wo ist er aufzufinden? (Bitte ordentlich beschreiben)

    -



    Mit freundlichen Grüßen

    Die Projektleitung



    Ordnungswidrigkeitengesetze (OwiG)


    Inhaltsverzeichnis:

    Erster und zweiter Abschnitt: Allgemeiner Teil, Grundlagen der Ordnungswidrigkeiten

    Dritter bis vierter Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten


    Erster Abschnitt: Erläuterungen des OwiG

    § 1 - Keine Strafe ohne Gesetz

    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.


    § 2 - Personen – und Sachbegriffe

    (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

    1. Angehöriger, wer zu den folgenden Personen gehört:

    Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, Geschwister,

    Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder

    Lebenspartnerschaft, welche zum Tatzeitpunkt bestand, zum Verfahrenszeitpunkt nicht mehr besteht.

    2. Amtsträger:

    a) wer gemäß § 2 Abs. 1 Beamtenrecht als Beamter oder Vollstreckungsbeamter gilt,

    Angehöriger des Militärs oder Richter ist,

    b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder

    c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder in deren Auftrag Aufgaben der

    öffentlichen Verwaltung wahrnimmt;

    3. Richter:

    wer vom Staat zum Richter berufen wurde und somit zu Beschlüssen und Urteilen befähigt ist;

    4. eine rechtswidrige Tat:

    nur eine solche, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht;

    5. Unternehmen einer Tat:

    deren Planung und deren Vollendung;

    6. Täter/Mittäter:

    wer die Ordnungswidrigkeit selbst oder durch einen anderen begeht, wird jedoch die

    Ordnungswidrigkeit gemeinschaftlich begangen, so wird jeder als Täter bestraft.

    (2) Den in diesem Gesetz genannten Schriften sind Ton- und Bildträger, Datenspeicher,

    Abbildungen und/oder andere Darstellungen.


    § 3 - Begriffsbestimmung Ordnungswidrigkeit

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die

    Ahndung mit einer Geldbuße zulässt, jedoch kein Straftatbestand gemäß des Strafgesetzbuches bildet.


    § 4 – Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    (1) Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet.

    Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann durch ein Gerichtsbeschluss erkannt werden.

    (2) Im Falle des Absatzes 1 kann die Handlung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn eine Strafe

    gemäß dem Strafgesetz nicht verhängt wird.



    Zweiter Abschnitt: Ordnungswidrigkeit

    § 5 – Einziehung von Gegenständen

    (1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit

    das Gesetz es ausdrücklich zulässt.

    (2) Unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder

    die Gefahr besteht, dass sie der Begehung von Handlungen dienen werden, die mit Strafe oder mit Geldbuße

    bedroht sind, ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter nicht vorwerfbar gehandelt hat.


    § 6 – Einziehung von Berechtigungen

    (1) Eine Berechtigung darf nur dann eingezogen werden, wenn das Gesetz es ausdrücklich zulässt.

    Eine Sperre muss durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden, es sei denn, die

    Person erreicht 10 Strafpunkte auf der jeweiligen Berechtigung.

    (2) Die Vergabe von 10 Strafpunkten auf eine jeweilige Berechtigung darf nur dann geschehen,

    wenn das jeweilige Gesetz dies ausdrücklich zulässt.


    § 7 – Verwarnungen

    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können Vollstreckungsbeamte den Betroffenen verwarnen

    und ein Verwarnungsgeld, je nach Ordnungswidrigkeit erheben.

    Sie können jedoch eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.


    § 8 – Vollstreckungsbeamte

    Vollstreckungsbeamte haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und

    dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen.

    Maßnahmen des Strafmaßkataloges, welche auf das OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) zurück zu

    führen sind, dienen lediglich als Richtwert und müssen nicht angewandt werden.

    Die dort angeführten Strafpunkte entsprechen jedoch dem maximal zu gebenden Wert.



    Dritter Abschnitt: Allgemeine Ordnungswidrigkeiten


    Öffentliches Urinieren:

    Wer in der Öffentlichkeit uriniert, handelt ordnungswidrig.

    (Mögliche Strafe: Öffentliches Urinieren)


    Widersetzen einer polizeilichen Anordnung:

    Wer sich einer polizeilichen Anordnung widersetzt, obwohl er über diese aufgeklärt wurde

    und ggf. Begründungen genannt worden sind, die eine Maßnahme oder Anordnung rechtfertigen, handelt ordnungswidrig.

    (Mögliche Strafe: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)


    Betreten militärischer Anlagen:

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen

    Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit betritt, die aus

    Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben des Militärs gesperrt ist.

    (Mögliche Strafe: Unerlaubtes Betreten von Grundstücken)


    Beihilfe zur Verdunklung oder Flucht

    Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener

    rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Ordnungswidrig handelt, wer einem vermutlichen Täter

    bei der Flucht oder der Verdunklung einer Straftat vorsätzlich beiträgt.

    (Mögliche Strafe: Beihilfe zur Flucht)


    Notrufmissbrauch

    Wer absichtlich oder wissentlich

    1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder

    2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not

    die Hilfe anderer erforderlich sei, handelt ordnungswidrig.

    (Mögliche Strafe: Notrufmissbrauch)



    Vierter Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf den Straßenverkehr


    Strafbarkeit im Straßenverkehr

    Ordnungswidrigkeiten, die das Führen eines Kraftfahrzeuges betreffen, können mit Geldstrafe

    oder mit Verkehrsstrafpunkte auf den jeweiligen Führerschein geahndet werden.


    Straßennutzung

    Ordnungswidrig handelt, wer entgegen des § 2 StVO abseits der Fahrbahn, auf Gehwegen oder

    Seitenstreifen, sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält und auf der falschen Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund

    mit einem Kraftfahrzeug, welches keiner Sonderregelung gem. § 2 Abs. 4 unterliegt, fährt.

    (Mögliche Strafe: Fahren abseits der Straße, Fahren auf falscher Straßenseite, wenn kein Hindernis erkennbar ist)


    Fahren ohne Beleuchtungseinrichtung

    Ordnungswidrig handelt, wer entgegen des § 9 StVO ohne eingeschalteter

    Beleuchtungseinrichtung (Licht) nach 21 Uhr, bei deutlich schlechten Sichtverhältnissen (Unwetter) oder

    bei Dämmerung und Dunkelheit fährt.

    (Mögliche Strafe: Fahren ohne Licht)


    Verursachen einer Behinderung

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer sein Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund so abstellt, dass eine Behinderung

    des Verkehrsflusses entsteht.

    (Mögliche Strafe: Behinderung des Verkehrsflusses)

    (2) Ordnungswidrig handelt ebenso, wer gegen § 6 Abs. 1.1 StVO Einsatzfahrzeugen mit

    eingeschalteter Licht- und Signalanlage keine freie Bahn schafft, obwohl es ihm zuzumuten war und er

    dadurch keine andere Tat begehen würde.

    (Mögliche Strafe: Behinderung von Einsatzfahrzeugen)


    Erzeugen eines Unfalles

    Wer fahrlässig einen Unfall verursacht, indem er die Vorfahrtsregelungen missachtet, dem eine

    Abstandsunterschreitung nachweisbar ist, oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, handelt ordnungswidrig.

    (Mögliche Strafe: Verursachen eines Unfalles)


    Missachtung der Vorfahrtsregeln

    Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Vorfahrtsregelung verstößt und dadurch eine Gefährdung anderer verursacht.

    (Mögliche Strafe: Missachtung der Vorfahrtsregeln)


    Sachbeschädigung von Verkehrsanlagen

    Eine Sachbeschädigung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wird ebenfalls mit Strafpunkten

    oder Geldstrafe belegt, außer dem Beschuldigten wurde bereits für die Sachbeschädigung von

    einem Gericht eine verkehrsbezogene Strafe auferlegt.

    (Mögliche Strafe: Absichtliches Zerstören von Verkehrsanlagen)


    Fahren ohne Schutzausstattung

    Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge, welche bauartbedingt schneller

    als 70 km/h fahren, führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

    (Mögliche Strafe: Fahren ohne Helm)


    Alkohol und andere berauschende Mittel im Straßenverkehr

    Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er unter Einfluss des Genusses alkoholischer Getränke

    oder anderer berauschender Mittel steht, handelt ordnungswidrig.

    (Mögliche Strafe: Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss)


    Körperverletzung im Straßenverkehr

    Wer eine Person schädigt bzw. verletzt, indem er diese vorsätzlich anfährt, wird zusätzlich mit Strafpunkten

    bestraft, außer dem Beschuldigten wurde bereits für die Körperverletzung von

    einem Gericht eine verkehrsbezogene Strafe auferlegt.

    (Mögliche Strafe: Absichtliches Anfahren von Personen)


    Parken im Halteverbot

    Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 8 StVO in einem Halteverbot parkt.

    Zu beachten sind die zeitlichen und rechtlichen Bestimmungen über das Halten und Parken.

    (Mögliche Strafe: Parken im Halteverbot)


    Missachtungen von Zeichen und Weisungen von Vollstreckungsbeamten

    Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 7 StVO den Zeichen und Weisungen unter Beachtung

    seiner Sorgfaltsplicht missachtet. Ordnungswidrig handelt nicht, wer zur Abwendung einer wohlmöglichen

    Straftat oder Ordnungswidrigkeit durch die Befolgung der Zeichen und Weisungen

    eines Vollstreckungsbeamten, diese nicht befolgt.

    (Mögliche Strafe: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)


    Nutzung von beschleunigungsfördernde Mittel in Los Santos

    Ordnungswidrig handelt, wer innerhalb der Hauptstadt Los Santos beschleunigungsfördernde Mittel (Nitro) einsetzt.

    (Mögliche Strafe: Benutzen von Nitro



    Strafgesetzbuch (StGB)



    Zitat aus §1BE - Staatswesen:

    Keine Strafe ohne Gesetz! Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war.


    §1 StGB - Mord

    Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,

    aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit

    gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet. Der Mörder wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

    (Straftat: Beamten-/Zivilisten Mord)


    §2 StGB - Körperverletzung

    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt,

    wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Beamten-/Zivilisten Angriff)


    §3 StGB - Belästigung

    Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung

    von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt

    zu ihm herzustellen versucht, ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit

    oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

    und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Zivilrechtlicher Fall, ggf. "Unerlaubtes betreten von Gründstücken", wenn der Platzverweis vom Hauseigentümer oder der Polizei/Ordnungsamt verweigert wird)


    §4 StGB - Beleidigung

    Eine Beleidigung ist, wenn man eine Person oder Dritte Personen seelisch, körperlich oder geistig beleidigt.

    Wird mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Zivilrechtlicher Fall)


    §5 StGB - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    abs.1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet,

    wird kann von 10 bis 60 Minuten in Schutzhaft genommen werden.

    abs.1.1)Wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er eine

    andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im

    Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen.

    (Straftat: Anschlag)


    §6 StGB - Völkermord

    Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr

    Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, Mitglieder der Gruppe tötet,

    Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt,

    die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder

    teilweise herbeizuführen, Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

    Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

    (Straftat: Anschlag, Beamten-/Zivilisten Mord und ggf. Beamten-/Zivilisten Angriff und Beleidigung)

    §7 StGB - Diebstahl

    abs.1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,

    die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    abs.2) Der Versuch ist strafbar

    (Straftat: beinhaltet Taschendiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Diebstahl von Behördenfahrzeugen, Raub/Überfall, kann auch Zivil- oder Strafgericht geahndet werden -> Ordnungsgeld, Schmerzensgeld oder Schadensersatz.)


    §8 StGB - Hausfriedensbruch

    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume,

    welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer,

    wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt,

    wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Unerlaubtes Betreten von Grundstücken, kann auch ggf. Zivilrechtlich geahndet werden -> Ordnungsgeld, Schmerzensgeld oder Schadensersatz.)









    §9 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört,

    beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen,

    ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen

    von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Gefährlicher Eingriff in den Straßen-/Luftverkehr, Sachbeschädigung und Zivilrechtlich-> Ordnungsgeld, Schmerzensgeld oder Schadensersatz)


    §10 StGB - Sachbeschädigung

    Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Sachbeschädigung und Zivilrechtlich -> Ordnungsgeld, Schmerzensgeld oder Schadensersatz)


    §11 StGB - Beamtenbeleidigung

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Beamtenbeleidigung)


    §12a StGB - Bestechung

    abs.1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders

    Verpflichteten oder Polizei/Ordnungsbeamte einen Vorteil für diesen oder einen Dritten

    als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen

    hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

    abs.1.1) der Versuch ist Strafbar.

    (Straftat: Beamtenbestechung)


    §12b StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

    abs.1)Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen

    Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,

    dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge,

    wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Bestechung oder ggf. Zivilrechtlich -> Ordnungsgeld oder Schadensersatz)

    abs.2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem

    Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen

    Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er ihn oder einen anderen bei dem

    Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.

    (Straftat: Bestechung oder ggf. Zivilrechtlich -> Ordnungsgeld oder Schadensersatz)


    §13 StGB - Totschlag

    Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe bestraft.

    (Straftat: Beamten-/Zivilisten Mord und Beamten-/Zivilisten Angriff)


    §14 StGB - Verkauf und Umgang mit Betäubungsmitteln

    Der Umgang und der Verkauf von Betäubungsmitteln (Drogen oder Spice) ist untersagt und wird mit einer

    Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Illegale Mitnahme von Drogen/Spice)


    §15 StGB - Herstellen und Verkauf von illegalen Waffen

    Die Herstellung von Waffen aus Waffenteilen und der Verkauf ist illegal und wird mit

    einer Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    (Straftat: Illegale Mitnahme von Waffenteile)


    §16 StGB - Bedrohung

    abs.1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm

    nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    abs.1.1) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen

    ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

    (Straftat: Bedrohung, kann ggf. Zivilrechtlich geahndet werden -> Ordnungsgeld, Schmerzensgeld oder Schadensersatz)


    §17 StGB - Geiselnahme

    Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung

    mit dem Tod oder einer Körperverletzung (§2 StGB) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche

    Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch

    eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt,

    wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

    (Straftat: Entführung)


    §18 StGB - Freiheitsberaubung

    Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

    (Straftat: Entführung und ggf. einsperren ins Gangjail)


    §19 StGB - Raub/Überfall

    abs.1) Auf Freiheitsstrafe, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein

    anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand

    einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

    eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

    der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder

    Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

    abs.2) Wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches

    Werkzeug verwendet, in den Fällen des Absatzes 1 eine Waffe bei sich führt oder

    eine andere Person bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

    (Straftat: Überfall/Raub)



    Waffengesetz (WG)


    §1WG - Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    (2) Waffen sind

    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

    2. tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,

    insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die

    Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt,

    herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.



    §2WG - Waffenschein


    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das Level 3 erreicht haben.

    (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition folgender Art bedarf der Erlaubnis;

    9mm - erfordert die Waffenschein Klasse A

    Silence 9mm - erfordert die Waffenschein Klasse A

    Desert Eagle - erfordert die Waffenschein Klasse A

    Shotgun - erfordert die Waffenschein Klasse A

    Mp5 - erfordert die Waffenschein Klasse B

    Ak47 - erfordert die Waffenschein Klasse B

    M4 - erfordert die Waffenschein Klasse B

    Rifle - erfordert die Waffenschein Klasse B

    (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition folgender Art sind verboten;

    Scharfschützengewehre

    Sprengstoff

    Raketengetriebene Panzerabwehrhandwaffen

    (4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der

    Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in Absatz 2 aufgelistet.



    §2WG - Tragen von Schusswaffen


    (1) Natürliche Personen sind mit dem Besitz einer Waffenschein Klasse berechtigt, die zugelassenen Waffen für

    die jeweilige Klasse mitzuführen.

    (2) Wer an öffentlichen Plätzen; Stadthalle, Zentrum, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt,

    darf keine Waffen zeigen oder ein scharfen Schuss abfeuern.



    §3WG -Waffenverbotszonen


    (1) An den gekennzeichneten Gebieten ist eine Waffenverbotszone!

    An diese Zonen darf man seine Waffen nicht zeigen, zielen oder schießen!

    (2) Wer seine Schusswaffe in einer Waffenverbotszone sichtbar macht, indem er sie in der Hand trägt oder zielt, darf die Schusswaffe ohne

    Ankündigung vom Beamten eingezogen werden!

    (3) In den Waffenverbotszonen, darf man nicht schießen und auch nicht vom weitem rein schießen!

    Sollte in diesen Gebieten geschossen werden, darf ohne Ankündigung

    die Waffen entzogen, der Waffenschein entzogen und der Täter verhaftet werden!

    Polizeibeamte und das FBI, in Ausnahmefällen auch das Ordnungsamt, sind des Weiteren befugt

    den Waffenschein für maximal 3 Tage zu sperren, wenn Sie ein vorsätzliches Handeln nachweisen können.

    Vorsätzlich handelt, wer durch eine Waffe eine Straftat begehen möchte, welche nicht gemäß § 5 StGB unbestraft bleibt.


    Dieses Gesetz wurde eingeführt, weil in diesen Bereichen sich oftmals Dienstleistende/Neulinge befinden,

    zu deren Sicherheit und der Sicherheit aller Bürger wurde dieses Gesetz eingeführt!



    §4WG - Sondermaßnahme: Entzug der Waffenerlaubnis


    (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen

    oder Munition untersagen,

    1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle

    des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder

    2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen

    berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den

    Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

    (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es

    zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist.

    (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.

    (4) Die Waffenerlaubnis wird eingezogen, wenn man vorsätzlich an öffentlichen Plätzen eine Schusswaffe zeigt oder scharfe Schüsse abfeuert.

    (4.1) Aus Gründen der Notwehr, zum Schutz der eigenen oder der von Dritten körperlichen Unversehrtheit, tritt Abs. 4 nicht in Kraft.

    (5) Als öffentliche Plätze gilt der Neulingsspawn, Fahrschule, Burger Shot North und die Stadthalle bis zu einem Radius von 300 Meter.



    Staatlicher Strafkatalog


    Der staatliche Strafkatalog beschreibt Strafen, welche bei Verstößen gegen

    die Staatsgesetze (StGB, GG, WG, OwiG, StVO etc.) von der Exekutive angewandt werden können bzw. müssen.

    Näheres bezüglich der Strafbarkeit regelt das jeweilige Gesetz auf das sich die unten genannten Strafen beziehen.

    Die Strafen wurden vom Oberlandesgericht San Andreas (THE SUPREME COURT OF THE STATE SAN ANDREAS) festgelegt

    und sind nicht anders von der Exekutive anzuwenden.

    Ausnahmen regeln die einzelnen Gesetze auf welche sich die Strafen beziehen. (vgl. § 7 OwiG) Interne Regelungen

    zur Strafahndung der einzelnen Exekutivbehörden, welche ein anderes Strafmaß mit sich ziehen sind nicht gültig!


    Ordnungsgelder:

    Abschleppmaßnahme: 35.000$

    Beleidigung: 5.000$

    Benutzen von Nitro (gilt nur in Los Santos): 2.500$

    Erregung öffentlichen Ärgernisses: 10.000$

    Öffentliches Urinieren: 5.000$



    Strafen i.V.m. Berechtigungen/Scheinen:


    Zeigen von Waffen in einer Waffenverbotszone - Entnehmen der Waffen

    Schießen in Waffenverbotszonen: Waffenscheinentzug, ggf. Sonderregelung Sperrung

    Tiefflug ( Scheinentzug) Ausnahme: SAN News ( Nur im Einsatz ), Medics ( Nur im Einsatz ), Ordnungsamt ( Nur im Einsatz ) und Polizisten

    Rotorn ( Scheinentzug + Prison )

    Rammen anderer Luftfahrzeuge ( Scheinentzug) Ausnahme: Polizisten ( Nur im Einsatz )

    Das Fahren von Flugzeugen im Straßenverkehr führt zum Fluglizenzentzug



    Verkehrsstrafpunkte i.V.m. möglichen Ordnungsgeldern:


    Absichtliches Anfahren von Personen: 10 Strafpunkte

    Absichtliches Zerstören von Verkehrsanlagen: 2 Strafpunkte oder 7.500$

    Behinderung des Verkehrsflusses: 1 Strafpunkte oder 2.000$

    Behinderung von Einsatzfahrzeugen: 5 Strafpunkte

    Fahren auf falscher Straßenseite (wenn kein Hindernis erkennbar ist): 6 Strafpunkte

    Fahren abseits der Straße: 3 Strafpunkte oder 7.500$

    Fahren ohne Helm: 3 Strafpunkte (Gilt nur für Motorrad!)

    Fahren ohne Licht: 3 Strafpunkte oder 3.000$

    Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss: 10 Strafpunkte

    Missachtung der Vorfahrtsregeln: 3 Strafpunkte oder 5.000$

    Parken im Halteverbot: 2 Strafpunkte oder 3.000$

    Verursachen eines Unfalles: 4 Strafpunkte oder 10.000$

    Fahren über Rot: 7 Strafpunkte



    Strafpunkte für Gesetzesverstöße:


    Anschlag: 4 Wanteds

    Beamten-/Zivilisten Mord: 4 Wanteds

    Beschuss auf Beamte: 5 Wanteds

    Beschuss auf Zivilisten: 3 Wanteds

    Handgreiflicher Angriff auf Beamte: 3 Wanteds

    Handgreiflicher Angriff auf Zivilisten: 2 Wanteds

    Bedrohung/Erpressung: 2 Wanteds

    Beihilfe zur Flucht: 2 Wanteds

    Bestechungsversuch von Amtsträgern: 3 Wanteds

    Bestechungsversuch i.V.m. Geschäften: 2 Wanteds

    Diebstahl von Gegenständen: 2 Wanteds

    Diebstahl eines Behördenfahrzeuges: 3 Wanteds

    Einsperren ins Gangjail: 3 Wanteds

    Entführung: 4 Wanteds

    Erpressung: 3 Wanteds

    Erweiterte Flucht-/Fluchtversuch: 2 Wanteds

    Gefährlicher Eingriff in Straßen/Luftverkehr: 2 Wanteds

    Illegale Mitnahme von Drogen/Waffenteile/Spice/C4: 3 Wanteds

    Illegaler Waffenbesitz: 3 Wanteds

    Missachtung des Platzverweises: 2 Wanteds

    Notrufmissbrauch: 2 Wanteds

    Raub/Überfall: 5 Wanteds

    Sachbeschädigung: 1 Wanteds

    Unerlaubtes Betreten von Grundstücken: 2 Wanteds

    Vergewaltigung: 3 Wanteds

    Verweigerung: 1 Wanteds

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: 3 Wanteds



    Polizei und Ordnungsbehördengesetz - Beamtenrecht





    §1BR - Staatswesen


    Abs.1) Das Staatswesen besteht aus 3 Gewalteinteilungen; Exekutive, Judikative und Legislative.

    Abs.1.1) Exekutive - ausführende Staatsgewalt: Polizei(LSPD und FBI) und Ordnungsamt, sowie das Militär in Sondersituationen

    Abs.1.2) Judikative - Rechtsprechende Gewalt: Straf- und Zivirichter und Staatsanwaltschaft

    Abs.1.3) Legislative - Gesetzgebende Gewalt: Regierung(Präsident und Präsidentin der Exekutive und Judikative)

    Abs.2) Keine Strafe ohne Gesetz! Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war. (gem. § 1 StGB)





    §2BR - Vollstreckungsbeamte


    Abs.1) Als Vollstreckungsbeamte gelten die in §1 Abs. 1.1 BR genannte Exekutive; die Polizei, das FBI und

    das Ordnungsamt, sowie das Militär in Sondersituationen.

    Abs.2) Das Militär ist an gesonderte Regelungen gebunden und haben keine Befugnisse welche

    in diesem Gesetz benannt sind.





    §3BR - Amtliche Handlungen


    Abs.1) Vollstreckungsbeamte sind befugt Durchsuchungen an Personen durchzuführen, wo der begründete

    Verdacht der Mitnahme von illegalen Sachen besteht. Verdacht

    begründet sich mit: Ortschaft (Safebox oder wo vorher Verbrechen oder illegale Handlungen durchgeführt wurden),

    gesuchter Straftäter (Eine Person mit Wanteds), die Konsumierung von Drogen/Spice(wenn es im Chat

    gesehen oder beim Alkoholtest herausgefunden wurde) und verkaufen von illegalen Waffen(gebaute Waffen mit Waffenteile).

    Abs.1.2) Sollte sich bei der Durchsuchung feststellen, dass derjenige illegale Sachen mit sich führt, dürfen

    diese vom Vollstreckungsbeamten entnommen werden und entsprechende Amtswege eingeleitet werden.

    Abs.2) Vollsteckungsbeamte dürfen ohne jeglichen Grund zur Identitätsfeststellung Personen im

    Polizeisystem abfragen oder die Ausweispapieren fordern.

    Abs.3) Vollstreckungsbeamte dürfen bei einem vorhandenen Haftbefehl(über 4 Wanteds) oder zur Streit-/Konfliktlösung

    beteiligte Personen auffordern mitzukommen oder in den Streifenwagen einzusteigen.

    Abs.4) Vollstreckungsbeamte dürfen Personen, die durch einen Haftbefehl oder Gerichtsbeschluss verfolgt werden

    oder wenn die Öffentlichkeit gefährdet ist, festhalten (mit Handschellen).

    Die Öffentlichkeit ist dann gefährdet, wenn eine Gefahr für Leib und Leben dritter besteht, der Verdächtige

    eine Straftat ausübt oder unmittelbar vor der Ausübung steht oder eine Straftat öffentlich ankündigt, die

    nötigen Mittel dazu hat und oder plant.





    §4BR - Amtliche Vollstreckung


    Abs.1) Zur Vollstreckung gehören alle Maßnahmen und Anordnungen, die auf die Einleitung und Ausführung, aber

    auch Abänderung und Aufhebung bzw. Beendigung einer von einem Strafgericht erlassenen

    rechtskräftigen Entscheidung gerichtet sind.

    Abs.1.1) Die Durchführung der angeordneten Maßnahme wird ausschließlich von Polizeibeamten

    oder dem FBI ausgeführt. (Beispiel: Schuldeneintreibung, Vollstrecken von Gegenstände und

    amtlich zugestellten Zulassungen - Scheine etc.)

    Abs.1.2) Die Polizeibeamten und das FBI ist es vom Gericht gestattet, aufgrund von Schriften, Taten

    im Nachhinein zu ahnden. Diese Schriften dürfen maximal eine halbe Stunde vom Tatzeitpunkt entfernt liegen.

    Alle weiteren Schriften, welche möglicherweise älter sind, sind vor Vollstreckung einem Richter vorzulegen.

    Abs.2) Das Ordnungsamt ist nach folgenden Bedingungen berechtigt eine Abschleppmaßnahme durchzuführen,

    wenn das Fahrzeug keine Zulassung besitzt und der Fahrzeughalter somit nicht ermittelt werden kann,

    nach 2 Minuten der Fahrzeughalter nicht erschienen ist.

    Abs.2.1) Abschleppmaßnahmen müssen zur Beweissicherung des Verkehrsverstoßes durch einen Screen

    dokumentiert werden. Dieser muss mindestens 7 Tage vom ausführenden Ordnungsbeamten behalten werden.

    Abs. 2.2) Es ist nun keine Anruf mehr nötig. Somit kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn Abs. 2 erfüllt wird.





    §5BR - Amtlicher Vollzug


    Abs.1) Die Polizei ist bei einem bestehenden Haftbefehl (über 4 Wanteds) befugt den Gesuchten in

    Gewahrsam zu nehmen (Haft und Arrest).

    Abs.2) Die Polizei ist bei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat berechtigt die Anhänger/Mitwirker dieser terroristischen Vereinigung für max. 60 Minuten in polizeilichen Arrest zu nehmen. Rechtssprache: Schutzhaft





    §6BR - Ordnungswidrigkeit


    Abs.1) Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, kann mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 8.000$ bestraft werden, wenn dies nicht anders von einem Gericht angeordnet wird (vgl. §21 StGB).

    Abs.2) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe

    aufsucht(auch durch Telekommunikationsmitteln) kann mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10.000$ bestraft werden,

    wenn dies nicht anders von einem Gericht angeordnet wird (vgl. §23 StGB).

    Abs.3) Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die StVO(StraßenVerkehrsOrdnung) [>StVO<] und werden, solange

    dies nicht anders von einem Gericht beschlossen wird, mit Verkehrsstrafpunkten, Wanteds oder Ordnungsgeld geahndet.

    Abs.4) Unter 4 Wanteds dürfen Polizeibeamte ein Ordnungsgeld zum "Freikaufen" ausstellen.

    Je Wanted = 3.000$ - Der Polizeibeamte ist nicht verpflichtet ein Ticket für den Freikauf auszustellen!

    Abs.5) Näheres zu den Ordnungswidrigkeiten regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz [>OwiG<].



    §7BR - Polizeigewalt


    Abs.1) Die Polizei ist bei handgreiflichen Auseinandersetzungen, nach mind. 3 Aufforderungen dies zu unterlassen, befugt

    Gewalt gegen die Widerstand leistende(n) Person(en), mit Pfefferspray oder Schlagstock, anzuwenden.

    Abs.2) Sobald eine Schusswaffe auf einen Menschen gerichtet wird darf die Polizei nach mind. 2 Aufforderungen, dass

    die Waffe herunter genommen werden soll, Warnschüsse schießen oder mit einem Schuss den Schützen verletzen.

    Abs.2.1) Wenn auf einen Menschen geschossen wird, darf die Polizei sofort mit der Dienstschusswaffe agieren

    und bei Gefährdung der eigenen Person(auf den Polizisten bezogen) oder von Dritten den Schützen außer Gefecht setzen.

    Abs.3) Bei erweitertem Widerstand (erfüllt nach 3 Minuten Flucht zu Fuß) darf die Polizei

    Gebrauch von ihrer Schusswaffe mache. Zunächst sollte aber versucht werden, den flüchtigen Straftäter

    mit dem Stromschocker (auch Tazer genannt) außer Gefecht zu setzen. Dieser ist nach einer mindestens 20 Sekunden langen Flucht gestattet.

    Für den Einsatz des Stromschockers gilt § 11 Abs. 2 Br.

    Abs.4) Bei erweitertem Widerstand im Straßenverkehr (erfüllt nach 3 Minuten Flucht mit einem Fahrzeug) darf

    die Polizei nach der ersten und letzten Aufforderung dem flüchtigen Fahrzeug die Reifen zerschießen, um es zum stehen zu bringen.





    §8BR - Strafahndung, Einleiten von Amts wegen


    Abs.1) Verbrecher ist man dann; wenn man gegen verfassungsrechtliche Gesetze, bzw. gegen

    die Staatsgesetze verstößt. (u.a. GG, StGB)

    Abs.1.1) Sobald ein Gesetzesverstoß, bzw. eine Straftat vorliegt und von einem Vollstreckungsbeamten gesehen

    oder er von Zivilisten unmittelbar darauf aufmerksam gemacht wurde, ist die Exekutive (Polizei, FBI und Ordnungsamt) für

    die Ahndung und Vollstreckung zuständig. (vgl. § 6 StGB)

    Abs.1.2) Ab 4 Wanteds wird ein Beschuldigter per vorläufigen Haftbefehl gesucht. Der Haftbefehl kann im Zweifelsfalle durch ein Gerichtsbeschluss aufgehoben werden.

    Abs.1.3) Je nach Härte des Gesetzesverstoßes, bzw. aufgrund der in Abs. 1.2 genannten Grundlage, ist die

    Polizei unter anderem auch für den Vollzug(Freiheitsstrafe) zuständig.

    Abs.2) Staatsanwaltschaft, Polizei und das FBI sind zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet.

    Ordnungsbeamte sind bei unmittelbarer Sichtung einer Straftat dazu verpflichtet, weitere Maßnahmen

    einzuleiten, die der Strafverfolgung dienen.

    Abs.3) Wenn Verbrecher in Gebäudeobjekte flüchten, darf die Polizei sich das Recht nehmen und in das

    Gebäudeobjekt ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten, auch wenn das Gebäude ein Privatgebäude ist.

    Abs.4) Grundsätzlich ist die Polizei zur Strafverfolgung verpflichtet,sobald sie von einer Straftat Kenntnis erhält.

    Sie hat also grundsätzlich jede Anzeigeaufzunehmen und zu bearbeiten.

    Abs.5) Im Zweifelsfalle muss eine Ahndung welche gem. Abs. 1.1 durchgeführt wurde, dokumentiert werden.

    Es gilt: Jede Ahndung kann durch ein Gericht aufgehoben werden.





    §9BR - Nutzung der Dienstschusswaffe (Polizeirecht)


    Abs.1) Die Dienstschusswaffe der Polizei darf nur in äußersten Notsituationen benutzt werden! Gründe: Staatsgefährdung, Personenbeschuss/Mord oder erweiterte/r Flucht/Widerstand (Zeitangabe und genaue Bedingungen

    gemäß §6 Abs.2, Abs.2.1, Abs.3 und Abs.4 BR vorgegeben)

    Abs.2) Bei staatlichen Events/Veranstaltungen(ausgeschlossen sind Events die von News Reporter oder

    Admins veranstaltet werden) darf zum Schutz der Teilnehmer die Polizei Spezialwaffen in der Hand tragen, um

    bei Gefahrensituationen schnell zu agieren. Desweiteren dürfen bei Verbrechern ab 45 Wanteds Spezialwaffen benutzt werden.





    §10BR - Sonderrecht Blaulicht


    Abs.1) Die Polizei, das FBI, das Ordnungsamt, die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind befugt Blaulichtfahrzeuge zu fahren.

    Abs.2) Das Blaulicht darf nur bei eingehenden NOTRUFEN(gilt für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr) eingeschaltet werden.

    Abs.2.1) Bei Notrufen wo es kein Anzeichen für Menschengefährdung gibt also keine höchste Eile geboten ist, muss

    man ohne Blaulicht hinfahren. (Beispiel: Personen streiten sich, ohne Handgreiflichkeiten)

    Abs.2.2) Die Inanspruchnahme der Sonderrechte bzw. das Aufheben der StVO ist nur erlaubt, wenn höchste Eile geboten ist.

    Bei Einsätzen ohne Eile gemäß Abs 2.1 muss sich strikt an die StVO gehalten werden.

    Abs.3) Beim Fahren zu Einsatzorten bei denen eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben nicht

    auszuschließen ist (höchste Eile geboten ist), darf das Blaulicht in Verbindung mit dem Signalton benutzt werden.

    Abs.4) Bei Verfolgungsjagden muss das Blaulicht mit Signalton eingeschaltet sein. (Gilt für Polizei und FBI)



    §11BR - Außer- und im Dienstvorschriften/Voraussetzungen


    Abs.1) Im Dienst als Polizeibeamter muss die Dienstuniform, sowie zu Dienstbeginn volle Lebenspunkte

    und Schutzwesten-HP vorhanden sein.

    Zudem muss man genug Waffenmunition dabei haben und der Keybinder muss eingeschaltet und funktionsfähig sein!

    Abs.1.1) Im Dienst als Sanitäter/Feuerwehrmann muss die Dienstuniform, sowie volle Lebenspunkte vorhanden sein.

    Außerdem muss der Keybinder eingeschaltet und funktionsfähig sein!

    Abs.1.2) Im Dienst als Ordnungsbeamter muss die Dienstuniform, sowie volle Lebenspunkte vorhanden sein.

    Außerdem muss der Keybinder eingeschaltet und funktionsfähig sein!

    Abs.2) Im Dienst müssen die Dienstfahrzeuge, die nach Rang gefahren werden dürfen, benutzt werden. Es dürfen keine Privatfahrzeuge benutzt werden. (Ab welchem Rang welches Behördenfahrzeug gefahren werden darf, steht in den jeweiligen Fraktionskategorien)

    Abs.3) Außerhalb der Dienstzeit / des Dienstes dürfen die staatlichen Fahrzeuge sowie die Fraktionsbefehle nicht benutzt werden.

    Abs.3.1) Die Dienstuniform und Dienstwaffen dürfen außer Dienst nicht getragen werden.

    Abs.3.2) Außerhalb des Dienstes darf man keine Verbrechen begehen, die eine Haftstrafe mit sich führen könnten.





    §12BR - Amtliche Maßnahmen


    Abs.1) Die Polizei und das Ordnungsamt kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine

    Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das

    Betreten eines Ortes verbieten (Platzverweis, maximal 30 Minuten).

    Abs.1.1) Die Polizei und das Ordnungsamt kann eine Person aus ihrer Wohnung und dem unmittelbar

    angrenzenden Bereich verweisen, wenn dies zum Schutz einer anderen Bewohnerin oder eines

    anderen Bewohners dieser Wohnung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Gefahr erforderlich ist.

    Abs.1.2) Die Polizei und das Ordnungsamt kann einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Gebiet oder ein Gemeindegebiet zu betreten oder sichdort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diesePerson dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Dies ist lediglich im begründeten Verdachtsfall möglich. (bis maximal 2 Stunden)

    Abs.2) Der Stromschocker (auch Taser genannt) der Polizei darf nicht eingesetzt werden, wenn der Straftäter

    sich gestellt hat oder keinen Widerstand leistet.

    Der Stromschocker darf eingesetzt werden, solange es zu keinem Schusswechsel kommt.

    In einer Waffenverbotszone gilt § 12 Abs. 2 Satz 2 BR nicht.





    §13BR - Verhaltensordnung


    Abs.1) Beamten ist es nicht erlaubt sich im Dienst komisch zu verhalten indem diese "aus Spaß" auf Gegenstände/Personen

    schießen oder schlagen. Beamte müssen sich im Dienst absolut diszipliniert und korrekt verhalten.

    Sie haben eine gewisse Sorgfaltspflicht bei der Ausübung ihres Dienstes.

    Abs.2) Beamte müssen immer respektvoll gegenüber anderen Bürgern und Beamten sein! Es ist strengstens

    untersagt als Beamter andere Bürger/Beamte zu beleidigen oder in irgendeiner Art zu provozieren

    oder einer anderen Straftat zu begehen.

    Abs.3) Als Beamter muss man jeden Bürger gleich behandeln und niemanden in irgendeiner Art bevorzugen!

    Freundschaftliche Gespräche im Dienst dürfen zwar geführt werden, dürfen aber in keinster Weise

    die Pflichten eines Beamtens behindern.

    Abs.4) Vollstreckungsbeamte und Notärzte/Sanitäter sind verpflichtet der Leitstelle ihre Verfügbarkeit mitzuteilen

    und die Option mit Sorgfalt zu nutzen.





    §14BR - Interne Regelungen und Roleplayverhalten


    Abs.1) Verstößt ein Beamter gegen seine Dienstvorschriften, oder begeht der Straftaten, so wird er bestraft.

    Abs.1.1) Verstößt ein Beamter während seiner Dienstzeit gegen seine Dienstvorschriften oder begeht Straftaten, so kann

    ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet werden.

    Folgen bei einem Schuldspruch: eine Fraktionsabmahnung, ein Bußgeld bis zu 500.000$ inkl. Schadens- und Aufwandskosten, oder

    einer fristlosen Kündigung geahndet werden.

    Abs.1.2) Begeht ein Beamter außerhalb seiner Dienstzeit Straftaten, so wird dies nach dem Strafmaß des

    Strafgesetzbuches oder mit einer fristlosen Kündigung geahndet.

    Abs.2) Wer seinen Beruf als Beamter; Regierung, Militär, Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst,

    aufgeben möchte (kündigen möchte), muss diese Entscheidung erst mit der Leitung der Fraktion absprechen.

    Abs.2.1) Wer sich durch Dritte (durch Admins) aus der Staatsfraktion entfernen lässt, ohne mit der Leitung der Fraktion

    Absprache gehalten zu haben, wird bestraft.

    Abs.2.2) Bestraft wird auch, wer mutwilig gegen Dienstvorschriften verstößt, umso eine frühzeitige Entlassung zu erzielen.

    Abs.2.3) Bestraft wird im Falle von §14BR Abs.2.1, §14BR Abs.2.2 oder §14BR Abs.3 mit einer Fraktionssperre

    bis zu 3 Wochen, auch wenn die Memberzeit erfüllt wurde, und einer staatliche Fraktionssperre

    bis zu 3 Monaten. Die Behörden können hinzu auch Aufwandskosten bis zu 300.000$ fordern.

    Abs.3) Bei unregelmäßigen Onlinezeiten oder bei längerer Inaktivität (bis 2 Tage) muss die Leitung der Fraktion

    darüber in Kenntnis gesetzt werden.

    Abs.3.1) Unangemeldete Inaktivität kann mit einer internen Abmahnung oder nach §14BR Abs.2.3 bestraft werden.

    Abs.4) Beamte müssen sich während ihrer Dienstzeit der Spielweise REALLIFE-ROLEPLAY verhalten;

    => Anfragen von Spielern sollten beantwortet und nicht ignoriert werden.

    => Fragen oder Anregungen von Spielern sollten auf sachlicher Ebene im 'Hochdeutsch' beantwortet werden.

    => Bei Kontakt mit Spielern, die einem Polizisten oder Ordnungsbeamten ein Rechtsverstoß melden, sind folgende

    Fragen zum Sachverhalt zu stellen:

    - Wer ist der Täter? -> Falls nicht bekannt: Wie sah der Täter aus?

    - Was hat der Täter getan?

    - Ist der Täter bewaffnet gewesen?

    - Wohin ist der Täter geflüchtet und mit welchem Fluchtmittel?

    => Bei Entführunge

    Abs.5) Soldaten und Polizisten dürfen ihre Schusswaffe nur in folgenden Situation in Gebrauch nehmen:

    => Person A zielt mit einer Schusswaffe auf Person B .

    Reaktion: Dienstwaffe auf Person A richten und auffordern, die Hände hochzuheben.

    => Person A schießt mit einer Schusswaffe auf Person B.

    Reaktion: Person A wanteds ausstellen und erschießen.

    => Person A und B beschießen sich mit einer Schusswaffe

    Reaktion: Person A und B wanteds ausstellen und erschießen.

    => Person A schießt mit einer Schusswaffe auf Polizisten

    Reaktion: Person A wanteds ausstellen und erschießen.

    => Person A zielt mit einer Schusswaffe auf Polizisten

    Reaktion: Dienstwaffe auf Person A richten und auffordern, die Hände hochzuheben.

    => Person A rennt vor der Polizei weg.

    Reaktion: Auffordern stehenzubleiben, Tazern, Reizgas oder Schlagstock anwenden.

    => Person A begeht 5 Minutenlang Fahrerflucht vor der Polizei.

    Reaktion: Letzte Anhalt-Aufforderung aussprechen und die Reifen zerschießen.

    => Person A schießt mit einer Schusswaffe aus dem Fahrzeug auf das Polizeiauto

    Reaktion: Wanteds ausstellen, Fahrzeug zerschießen und Person A erschießen.

    Abs.6) Nochmal zur Verdeutlichung der 'Suicidarrest'-Regelung:

    => Suicidarrest darf nur bei einem Waffengebrauch(zielen/schießen) innerhalb einer Waffenverbotszone

    angewendet werden, oder wenn in eine Waffenverbotszone reingeschossen wird.

    => Innerhalb des Polizeireviers dürfen Gesuchte direkt mit Suicidarrest eingesperrt werden.

    => Gesuchte, die 'Tod' auf dem Boden liegen, dürfen Suicidarrested werden.

    Ansonsten ist die Nutzung der Suicidarrest-Funktion strengst VERBOTEN!



    § Server Regeln §

    Die Server Regeln sind bindend. Sie beinhalten

    unter anderem Verhaltensregeln, die zwingend einzuhalten sind und gegebenenfalls mit Spielausschluss bestraft werden!


    §1 SR - Grundlage

    Abs.1) Jeder Spieler wird bei einem Verstoß gegen die Server Regeln, mit dem vorgegebenen Strafmaß, von

    einem Teammitglied bestraft.

    Abs.1.1) Jeder Spieler hat die Pflicht, User die einen Regelverstoß begehen oder begehen wollen, sofort einem Teammitglied zu melden.

    Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und ggf. diesen Spieler durch sein Schweigen schützt, wird mit diesem Spieler gleichgestellt.

    Abs.2) Grundsätzlich schützt Unwissenheit nicht vor Bestrafung, Vorsatz wird genau so bestraft wie Fahrlässigkeit.

    Abs.3) Ein begangener Regelverstoß vereitelt nach 3 Wochen. Danach kann dieser Vorstoß nicht mehr sanktioniert werden.

    Abs.3.1) Bei folgenden Regelverstößen gilt die Vereitelungsfrist gemäß § 1 Absatz 3 SR nicht und kann nachfolgend geahndet werden:

    - Multiaccount (vgl. §3 SR)

    - Abwerbung (vgl. §8 SR)

    - Cheaten (vgl. §18 SR)

    Abs.4) Bei 3 von 3 Admin Verwarnungen wird der Spieleraccount automatisch dauerhaft gesperrt.

    Abs.5) Eine permanente oder temporäre Sperrung des Spieleraccounts kann bei einem Regelverstoß ausgesprochen werden,

    sofern es im Strafmaß bestimmt ist.

    Abs.5.1) Bei Gefährdung des Spielatmosphäre kann die Projektleitung einen Spieleraccount permanent

    oder temporär sperren, auch wenn es im Strafmaß nicht vorgeben ist.

    (Beispiel: Spieler die aus Wut massenhaft gegen Regeln verstoßen und von denen eine Gefahr auszugehen ist. Sollte jemand gemäß diesem Beispiel handeln kann § 3 Abs. 2 außer Kraft gesetzt werden.)

    Abs.6) Bei wiederholten regelwidrigen Verhalten, kann die Projektleitung ein Spielverbot aussprechen was beutet, dass die Spielerin oder der Spieler auf keiner unseren Plattformen weiter geduldet wird.





    §2 SR - Registrierung / Anmeldung

    Abs.1) Die wesentlichen Bereiche oder Funktionen der Website sind nur nach vorheriger Registrierung nutzbar.

    Abs.2) Jede natürliche Person darf nur einen Account max. 1 Spieleraccount gleichzeitig haben.

    Abs.3) Das LyD-Projekt behält sich vor, einen Benutzernamen abzulehnen oder zu ändern, insbesondere wenn

    dieser bereits vergeben ist oder gegen die in § 4 SR genannten Verbote verstoßen würde.

    Abs.4) Das LyD-Projekt behält sich vor, dir den Zugang bzw. die Registrierung zu verweigern, wenn du zuvor

    gegen diese Serverregeln verstoßen hast.

    Abs.5) Dein Spieleraccount kannst du ohne Angaben von Gründen löschen lassen, dafür ist ein Antrag im Forum nötig.

    Abs.6) Deine Spielerdaten kann seits dem LyD-Projekt, aufgrund von Fairniss gegenüber anderen Spielern,

    bei 6 Wochen Inaktivität unwiderruflich entfernt werden.





    §3 SR - Multiaccount

    Abs.1) Jede natürliche Person darf nur einen Account max. 1 Spieleraccount gleichzeitig haben.

    Abs.2) Der Foren- und TeamSpeak-Account ist an den RolePlay-Server Account gebunden.

    Darf man sich einen neuen Ingame-Account erstellen, hat man den dazugehörigen Foren- und TS-Account zu nutzen

    und eventuelle andere Foren- und TS-Accounts aufzugeben.

    Abs.3) Multiaccounting liegt vor, wenn mehrere Spieler über eine IP-Adresse spielen.

    Die betroffenen Accounts werden dann als Multiaccounts voneinander bezeichnet.

    Abs.3.1) Multiaccounting muss im Forum in der Rubrik Multiaccounting angemeldet werden, bevor über die gleiche IP gespielt wird.

    ==> Strafmaß: Dauerhafte Sperrung

    ==> Besonders schwerer Fall: Dauerhafte Sperrung mit IP-Sperrung





    §4 SR - Verbotene Inhalte

    Abs.1) Es ist strengstens untersagt, im Rahmen des LyD Projektes Inhalte der nachfolgend genannten Art zu

    veröffentlichen bzw. dort anzeigen zu lassen oder zu versenden:

    - Inhalte, die Gewalt, Rassismus oder Diskriminierung verherrlichen, fördern, billigen oder verharmlosen;

    - nationalsozialistischer Inhalte;

    - sexistische, pornographische sowie anstößige Inhalte;

    - erotische Inhalte, insbesondere Fotos, die eine Person zeigen, die im Zeitpunkt der Entstehung

    des Fotos das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

    - jugendgefährdende Inhalte;

    - Links zu anderen Websites, Premium-Telefonnummern (z.B. 0900), SMS-Kurzwahlen, URLs und Adressen;

    - Inhalte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte (z.B. persönliche Informationen

    über einen anderen Spieler oder einen Dritten), verletzen;

    - beleidigende Äußerungen;

    - Spam;

    - Daten, die geeignet sind, Schäden bei dem LyD Projekt oder Dritten auszulösen (z.B. Viren, Trojaner, Dialer);

    - Inhalte, mit denen deine gewerblichen oder finanziellen Interessen oder die eines Dritten gefördert werden;

    - Inhalte, die einen Rechtsverstoß ermöglichen oder fördern.

    ==> Strafmaß: 5-30 Minuten Mute, 30-180 Minuten Prison, 30-80 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 180-320 Minuten Prison, 1-4 Tage temporäre Sperrung

    oder dauerhafte Sperrung





    § 4a SR - IC-Beleidigungen

    Abs.1) In-Charakter-Beleidigungen sind prinzipiell erlaubt, sofern sie zur Rolle und Situation passen.

    (Bsp.: Streitgespräch, Gangmitglieder welche sich untereinander mit kleinen Beleidigungen ansprechen.)

    Abs.2) Schwere Beleidigungen sind auch im IC-Chat i.S.v. §§ 1 Abs. 5.1, 4 Abs. 1 Nr. 8 SR verboten!

    Abs.2.1) Schwere Beleidigungen sind Beleidigungen gegen die Familie oder äußerst verächtlichene Beleidigungen

    gegen die Person, äußerst rassistische oder rechtsradikale Äußerungen und Drohungen.

    ==> Strafmaß: 5-30 Minuten Mute, 30-180 Minuten Prison, 30-80 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 180-320 Minuten Prison, 1-4 Tage temporäre Sperrung

    oder dauerhafte Sperrung



    §5 SR - Selbstverantwortung, Accounts und Private Daten

    Abs.1) Jeder ist für seinen Account selbst verantwortlich. Er hat dafür sorge zu tragen, dass sein Account von

    keiner anderen Person als ihm selbst genutzt werden kann.

    Es steht bei einer Sanktion außer Frage, wer den Account zu diesem Zeitpunkt genutzt hat.

    Abs.1.1) Jeder darf auf dem LyD-Projekt maximal 1 Forum- und 1 Spieler-Account besitzen!

    Abs.2) Jeder Spieler ist für die Sicherheit seiner Persönlichkeit; beinhaltet realer Vor- und Nachname,

    Wohnort, Alter oder andere persönlichen Angaben selbst verantwortlich.





    §6 SR - Verleihen und Verschenken von virtuellen Eigentum

    Abs.1) Accounts oder das gesamte virtuelle Eigentum eines Accounts dürfen nicht an andere Personen zeitweise oder dauerhaft

    überlassen, vermietet, verschenkt oder für verkauft werden (auch nicht im Urlaub oder während längerer Inaktivität).

    Abs.1.1) Als virtuelles Eigentum gilt:

    - Spieleraccount, Geschäfte, Häuser, Tankstellen, Drogen, Waffenteile, Wantedcodes, Spice, Kekse oder

    Spielgeld (tritt außer Kraft, wenn Gründe nach §10 SR geben sind.)

    Abs.1.2) für den Empfänger/Käufer/Erhalter gilt Abs.1.1 ebenfalls.

    Abs.1.3) Der Versuch, sein virtuelles Eigentum zu verleihen, zu verschenken oder gegen echtes Geld / Spiegeld anzubieten, ist strafbar.

    Abs.1.4) Für den Verleih oder Verkauf von seinem virtuellem Eigentum (bspw. Haus o. Geschäft) bedarf der Genehmigt der Projektleitung

    Abs.2) Das Verschenken von Eigentum ist nur in geringen Mengen erlaubt.

    Abs.2.1) Als geringe Mengen wird als Sachwert eine Summe von 10.000 $ Spielgeld festgelegt.

    Abs.2.2) Als Sachwert wird Bar 10.000 $ oder beispielsweise Gegenstände, wie Waffen, Drogen, Spice, Waffenteile oder Wantedcodes, in Wert

    von 10.000 $ bestimmt.

    Abs.3) An einem Kalendertag darf ein Spieler insgesamt 500.000 $ verschenken. In einem Kalendermonat darf man

    jedoch insgesamt nicht mehr als 1.000.000$ verschenken.

    Abs.4) Das Verleihen von virtuellem Eigentum zählt als Kredit.

    ==> Strafmaß: Inventar-/Geldentzug bis 80 Prozent möglich, 1-2 Admin Verwarnungen, 120-380 Minuten Prison

    ==> Besonders schwerer Fall: 2 Admin Verwarnungen, 4-14 Tage temporäre Sperrung oder dauerhafte Sperrung





    §7 SR - Carsurfing

    Abs.1) Es ist untersagt auf einem fahrenden Kraftfahrzeug auf dem Dach, Kofferraum oder der Motorhaube zu stehen/hocken/liegen.

    Abs.2) Es ist untersagt auf einem fahrenden Motorrad/Roller/Fahrrad zu stehen/hocken/liegen.

    Abs.3) Es ist untersagt auf einem Fliegenden Flugzeug auf den Flügeln/Dach zu stehen/hocken/liegen.

    Abs.4) abs.1, 2 und 3 können außer Kraft gesetzt werden, sofern ein Administrator aus Eventzwecken dies verlangt.

    ==> Strafmaß: Server-Kick oder 20 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 20-60 Minuten Prison oder 1 Admin Verwarnung





    §8 SR - Werbung für andere Projekte

    Abs.1) Es ist verboten für andere Projekte zu werben.

    Abs.2) Als Abwerbung gilt:

    - das verschicken/verbreiten der IP-Adresse des Projektes.

    - das verschicken/verbreiten der Internet-Adresse des Projektes.

    - das mündliche Werben für andere Projekte.

    Abs.2.1) eine Aufnahme gilt bei gemeinnützigen Projekten oder Hilfsorganisationen.

    Abs.3) abs.1 tritt außer Kraft, sofern vom Projektleiter eine Ausnahme erteilt wird.

    ==> Strafmaß: Dauerhafte Sperrung mit IP-Sperrung

    ==> Besonders schwerer Fall: Dauerhafte Sperrung mit IP-Sperrung



    §9 SR -Totparken, mutwilliges Anfahren und Rotorkill

    Abs.1) Es ist untersagt einen Spieler mit einem Fahrzeug/Fahrrad mutwillig anzufahren, damit er Schaden nimmt.

    Abs.2) Es ist untersagt mit einem Fahrzeug/Fahrrad auf einem Spieler solange stehen zubleiben bis er Stirbt oder Schaden bekommt.

    Abs.3) Es ist strengstens untersagt einen Spieler mit den Rotorblättern eines Helikopters absichtlich zu töten.

    ==> Strafmaß: Scheinentzug, 30-60 Minuten Prison oder 30-60 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung





    §10 SR - **

    **weggefallen.



    §11 SR - Geldwäsche

    Abs.1) Es ist verboten sein Besitz oder Inventar unter oder über den vorgeschriebenen Preiswerten anzubieten

    und zu verkaufen.

    Abs.2) Der Verkauf von Gegenständen darf ausschließlich von berechtigten Personen, bspw. Besitzer der Immobilie oder bspw. bei Drogen, Waffenteilen,

    Spice, Wantedcodes, die entsprechenden Berufsträger.

    Abs.3) Die Übertragung von Gegenständen darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Befehle, bspw. bei Immobilien über die Befehle:

    /Hausverkaufen, /Bizverkaufen oder /Tankeverkaufen und bei Inventaren über die Befehle: /Sellgun, /Sellwaffenteile, /Sellspice und /Sellwantedcodes

    ==> Strafmaß: Inventar-/Geldentzug bis 80 Prozent möglich, 1 Admin Verwarnung, 120-480 Minuten Prison, 100-180 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 7-21 Tage temporäre Sperrung, 2 Admin Verwarnungen oder dauerhafte Sperrung





    §12 SR - Werbungsystem

    Abs.1) Der Missbrauch der /Werbung-Funktion ist verboten.

    Abs.1.1) Folgende arten von Werbungen sind erlaubt:

    - Werbung für ein Geschäft(Business oder Tankstelle).

    - Werbung für Geschäfte von Drogendealer oder Waffendealer.

    - Event-Werbung (Nur durch News Reporter oder Teammitglieder)

    - User sucht Fraktion, Fraktion sucht Mitglieder

    - User sucht Ehepartner/Ehepartnerin

    - Veranstaltungen/Partys

    ==> Strafmaß: Server-Kick oder 10-20 Lauf-Checkpints

    ==> Besonders schwerer Fall: 30-120 Admin Prison





    §13 SR - Sinnloses Deathmatch auf Zivilisten

    Abs.1) Als Zivilisten gelten Spielerinnen und Spieler, die keiner Fraktion zugehören.

    Abs.2) Sinnloses Deathmatch auf Zivilisten ist, wenn man ohne eine Roleplay-Vorgeschichte, oder aus niederen Beweggründen einen

    Zivilisten Schaden zufügt, sei es mit Schlägen oder einer Schusswaffe.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-380 Minuten Prison, 80-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1-4 Tage temporäre Sperrung, 380-720 Minuten Prison, 120-300 Lauf-Checkpoints

    SDM Fälle die mit einer Schusswaffe ausgeübt wurden, werden zusätzlich mit einer 2-Tagigen Waffensperre bestraft!





    §14 SR - Sinnloses Deathmatch auf Neulinge

    Abs.1) Als Neuling gelten Spielerinnen und Spieler, die sich vor kurzem registriert haben.

    Abs.1.1) Neulinge sind Spieler von Level 1 bis 2

    Abs.2) Sinnloses Deathmatch auf Neulinge ist, wenn man dem Neuling durch Schlägen oder einer Schusswaffe Schaden zufügt.

    Abs.3) Neulingen ist es untersagt, anderen Spielerinnen und Spielern, sei es durch Schlägen oder einer Schusswaffe, Schaden zuzufügen.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 180-480 Minuten Prison, 100-150 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 3-7 Tage temporäre Sperrung, 480-920 Minuten Prison, 150-350 Lauf-Checkpoints

    SDM Fälle die mit einer Schusswaffe ausgeübt wurden, werden zusätzlich mit einer 2-Tagigen Waffensperre bestraft!





    §15 SR - Behinderung von Dienstleistenden

    Abs.1) Es ist verboten, Dienst leistende in ihrem Dienst zu stören, sei es minimal oder so, dass sie ihrer Berufung

    nicht mehr anständig nachkommen können.

    Abs.1.1) Dienstleistende sind Arbeiterinnen und Arbeiter, die ihre Tätigkeit im Beruf mit einem Jobfahrzeug nachgehen.

    Als Dienstleistende gelten folgende Berufe:

    - Medics, Taxifahrer, Bauer, Busfahrer, Müllmann, Straßenreiniger, Pizzalieferant, Eisverkäufer, Hotdogverkäufer,

    Pilot, Gärtner, Bauarbeiter, News Reporter,Schornsteinfeger, Elektriker, Trucker, Schiffs-Fahrer und Fahrschullehrer.

    Abs.2) 'Sinnloses Deathmatch auf Dienstleistende' ist, wenn man dem Jobfahrzeug oder

    dem Dienstleistenden(dem Arbeiterinnen und Arbeitern) Schaden zufügt, sei es mit Schlägen, Schlag- oder Schusswaffen.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-380 Minuten Prison, 120-220 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1-4 Tage temporäre Sperrung, 380-720 Minuten Prison, 120-300 Lauf-Checkpoints





    §16 SR - Betrug

    Abs.1) Wer mit Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, dass er durch Vorspiegelung falscher

    oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird bestraft.

    Beispielfälle:

    - Angeblicher Verkauf von Immobilien, Inventaren oder Dienstleistungen,

    - ein Fehler im Account vortäuschen,

    - falsche Angaben im Antrag macht,

    - sich als etwas ausgibt, was er nicht ist um spielerische oder finanzielle Vorteile zu erlangen.

    Abs.2) Der Versuch ist strafbar.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-620 Minuten Prison, 80-180 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 4-21 Tage temporäre Sperrung, 2 Admin Verwarnungen oder dauerhafte Sperrung





    §17 SR - Ausnutzen von Schwachstellen in der Server-Software, SA:MP-Software (Bugusing)

    Abs.1) Bugs sind Schwachstellen/Programmierfehler oder Logikfehler in der Server-Software.

    Abs.2) Es ist strengstens verboten von einer Schwachstelle in der Server/SAMP-Software sich einen Vorteil zu verschaffen.

    Abs.2.1) Wer eine Schwachstelle in der Server/SAMP-Software findet oder erkennt muss dies umgehend einem Teammitglied melden.

    Sollte ein Nutzer sich daraus bewusst einen Vorteil verschaffen und diesen nicht melden, so macht man sich strafbar.

    Abs.3) Beispiele für Bugs:

    - Erreichen "unerreichbarer" Stellen (Loch im Bankboden, in Mauern/Häuser/durch Wände klettern)

    - C-Bug (welcher nicht vom System erkannt wird), Slidebug etc.

    - Bugs, mit denen man keine Energie verliert z.B. Animationen

    - Bugs, mit denen man schießen kann, wo es eigentlich unmöglich ist/sein sollte

    - Das Verwenden von Scriptfehlern zum eigenen Vorteil

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-380 Minuten Prison, 80-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1-4 Tage temporäre Sperrung, 380-520 Minuten Prison, 120-300 Lauf-Checkpoints





    §18 SR - Cheaten

    Abs.1) Cheats sind Programme oder Programmteile (Cheat-Software, Mods, Trainer etc.), die dem

    Spieler einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschaffen oder verschaffen können.

    Abs.1.1) Der Besitz und/oder die Benutzung von Cheats, bzw. Programmen die einen unfairen Vorteil gegenüber anderen

    Spielern verschaffen ist verboten.

    Abs.2) Das verbreiten von Cheats, bzw. Programmen die einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Spielern

    verschaffen ist ebenfalls verboten.

    Abs.3) Grundsätzlich werden Cheater mit einer IP- und Accountsperrung aus dem Projekt verwiesen und haben

    keine Chancen auf eine Entbannung.

    ==> Strafmaß: Dauerhafte Sperrung

    ==> Besonders schwerer Fall: Dauerhafte Sperrung mit IP-Sperrung





    §19 SR - Proxy-Server/VPN

    Abs.1) Das Nutzen von LyD-Diensten über sogenannte Proxy-Server/VPN, die zur IP-Verschleierung dienen, ist verboten.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 1-4 Tage temporäre Sperrung

    ==> Besonders schwerer Fall: Dauerhafte Sperrung





    §20 SR - Unrealistisches Verhalten

    Abs.1) Es ist nicht erlaubt, sich Ingame übermäßig unrealistisch zu verhalten.

    Abs.1.1) Dies beinhaltet unter anderem:

    - Offline Flucht;

    => Es ist verboten, sich auszuloggen, um einer unangenehmen Situation zu entgehen (z.B. Verfolgung, Entführung oder Verhaftung).

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 50-80 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 60-120 Minuten Prison oder 80-100 Lauf-Checkpoints

    - Desktop/Menüflucht/Afk Flucht;

    => Es ist verboten, unter Beschuss, während einer Verfolgung oder in einer vergleichbaren Situation auf den Desktop, Menü oder in den /afk Modus zu gehen, um Vorteile zu erzielen.

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 50-80 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 60-120 Minuten Prison oder 80-100 Lauf-Checkpoints

    - Fahrzeuge schieben;

    => Es ist verboten, Fahrzeuge zu verschieben.

    Auch ist es verboten, Autos zu verschieben, um dadurch Aktionen ausführen zu können, die ohne die Verschiebung nicht möglich wären (z.B. Aufbrechen).

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 30 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 60-120 Minuten Prison oder 50 Lauf-Checkpoints

    - Healen im Kampf

    => Heilen in einer Kampfsituation ist verboten, wenn es mitten im Kampf stattfindet.

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 50 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 60-120 Minuten Prison oder 80 Lauf-Checkpoints

    - Flucht in eine No-DM-Zone;

    => Es ist verboten unter Beschuss, während einer Verfolgung nach Beschuss oder in einer vergleichbaren Situation in eine No-DM-Zone zu flüchten, um Vorteile zu erzielen und weiteren Schaden zu verhindern.

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 50-80 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 60-120 Minuten Prison oder 80-100 Lauf-Checkpoints

    - Spraydosen im Schussgefecht

    => Es ist verboten, innerhalb eines Schussgefechtes die Spraydose zu benutzen.

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 60-90 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 60-120 Minuten Prison oder 80-120 Lauf Checkpoints

    - Geben von Waffen im Schussgefecht

    => Es ist verboten, innerhalb eines Schussgefechtes jemanden Waffe zu geben.

    ==> Strafmaß: 30-60 Minuten Prison oder 80-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 60-120 Minuten Prison oder 120-180 Lauf Checkpoints





    §21 SR Verbotenes DriveBy

    Abs.1) Folgende Arten von DriveBy sind verboten:

    - Motorradfahrer auf Fußgänger;

    - Motorradbeifahrer auf Fußgänger;

    - Motorradbeifahrer auf Auto/LKW/Fahrrad/Motorrad(oder sonstige ein/mehrspurige Fahrzeuge);

    - Auto/LKW-fahrer auf Fußgänger;

    - Auto/LKW-beifahrer auf Fußgänger;

    - Fahrradfahrer auf Fußgänger.

    Abs.2) Folgende Arten von DriveBy sind erlaubt:

    - Motorradfahrer auf Auto/LKW/Fahrrad;

    - Auto/LKW-fahrer auf Motorrad/Fahrrad;

    - Auto/LKW-beifahrer auf Motorrad/Fahrrad;

    - Fahrradfahrer auf Auto/LKW;

    - Fahrradfahrer auf Motorrad.

    ==> Strafmaß: 60-120 Minuten Prison oder 60 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 120-220 Minuten Prison oder 100 Lauf-Checkpoints





    §22 SR - Basetrap - Spawntrap

    Abs.1) Es ist verboten, unerlaubt die Base von Gangs/Mafien-Fraktionen zu betreten, die nicht öffentlich zugänglich sein müssen.

    Abs.2) Es ist verboten, Spielerinnen und Spieler unmittelbar nach ihrem Spawn zu töten.

    Abs.2.1) 2 Minuten nach dem Spawn ist die Schonfrist vorüber.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-380 Minuten Prison, 80-120Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1-4 Tage temporäre Sperrung, 380-720 Minuten Prison, 120-300 Lauf-Checkpoints





    §23 SR - Üble Nachrede / Verleumdung

    Abs.1) Üble Nachrede beschreibt eine Behauptung einer Tatsache in Beziehung auf einen anderen, welche denselben verächtlich oder

    in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn die Tatsache erweislich nicht wahrheitsgemäß ist.

    Wird eine unwahre Tatsache wider besseres Wissen verbreitet, so spricht man von Verleumdung.

    Üble Nachrede und Verleumdung können auch in Schriften* erfolgen.

    Abs.2) Es ist verboten eine wie in § 23 Abs. 1 genannte Tatsache zu behaupten.

    ==> Strafmaß: 5-30 Minuten Mute, 30-180 Minuten Prison, 120-280 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 1-4 Tage temporäre Sperrung oder dauerhafte Sperrung

    *Schriften sind Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und/oder andere Darstellungen.





    §24 SR – Administrative Anweisungen und Ausführungen

    Abs.1) Es ist verboten, den Anweisungen der Administratoren nicht umgehend Folge zu leisten.

    Abs.2) Es ist verboten, einen Administrator bei Ausführung seiner Pflichten oder in Bezug auf Server-Regelverstöße zu belügen.

    Abs.3) Administratoren dürfen in Rahmen ihrer Tätigkeit (im Adminmodus) nicht gestört oder Schaden zugefügt werden.

    ==> Strafmaß: 30-90 Minuten Prison oder 60-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 90-480 Minuten Prison oder 120-360 Lauf-Checkpoints



    §25 SR - No-DM-Zonen

    Abs.1) Es ist verboten, Spielerinnen und Spieler innerhalb eine No-DM-Zone Schaden zuzufügen und/oder sie auszurauben.

    Abs.1.2) Es ist ebenfalls untersagt, in eine No-DM-Zone hineinzuschießen oder andere Spielerinnen und Spieler auszurauben als Taschendieb.

    Abs.1.3) Man befindet sich in einer No-DM-Zone, sobald das Serversystem den entsprechenden Hinweis am unteren Bildschirmrand einblendet.

    ==> Strafmaß: 120-180 Minuten Prison oder 90-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 240-300 Minuten Prison oder 120-240 Lauf-Checkpoints



    §26 SR - AFK

    Abs. 1) Die Funktion /afk ist immer dann zu benutzen, wenn die Spielerin oder der Spieler nicht mehr aktiv am Spielgeschehen teilnimmt.

    Abs. 2) Spieler, die im /Afk-Modus sind, dürfen weder verletzt, gestört oder getötet werden.

    ==> Strafmaß: Minderung des Spielerlevels um 1 Level und/oder Entzug aller Respektpunkte und/oder Geldentzug, 30-80 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung





    §27 SR - Sinnloses Deathmatch auf Beamte

    Abs.1) Als Beamte gelten Spielerinnen und Spieler der Fraktionen LSPD, LVPD, FBI, ARMY, Ordnungsamt und des Staates.

    Abs.2) Sinnloses Deathmatch auf Beamte findet statt, wenn man dem Beamten durch Schlägen oder einer Schusswaffe Schaden zufügt und Abs. 2.1 nicht zutrifft.

    Abs.2.1) Beamte dürfen nur attackiert werden um sich der Festnahme zu widersetzen.

    Abs.2.2) Eine Festnahme findet dann statt, wenn der Beamte sich durch Äußerungen wie "Stehen bleiben" oder "Sie sind verhaftet" erkenntlich gibt.

    Abs.3) Bei einem Bankraub, dürfen nur Leute die sich in der gleichen Fraktion wie der Bankräuber befinden außerhalb der Bank die Polizisten angreifen.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-380 Minuten Prison, 80-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1-4 Tage temporäre Sperrung, 380-720 Minuten Prison, 120-300 Lauf-Checkpoints

    SDM Fälle die mit einer Schusswaffe ausgeübt wurden, werden zusätzlich mit einer 2-Tagigen Waffensperre bestraft!





    §28 SR - Falsche Verdächtigung

    Abs.1) Falsche Verdächtigung beschreibt ein Vorwurf der wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung von Regeln

    in der Absicht verdächtigt, um ggf. gegen ihn eine Maßnahme herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    Abs.1.1) vorausgesetzt der Vorwurf ist nachweisbar.

    Abs.2) Äußerungen dieser Art gelten nach Abs.1 als eine "Falsche Verdächtigung", sofern sie nicht nachweisbar sind oder kein Regelverstoß vorliegt:

    - "[..] hat SDM betrieben";

    - "[..] du dürftest mich nicht [..]";

    - "[..] das ist verboten, ich schreib Beschwerde [..]";

    - "[..] Beschwerde folgt [..]";

    - "[..] screen und Beschwerde [..]";

    ==> Strafmaß: 120-280 Minuten Prison oder 120-180 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 380-720 Minuten Prison, 180-310 Lauf-Checkpoints

    oder dauerhafte Sperrung.





    §29 SR - Keybinder, Bots, Hotkeys und anderweitige Vorteilsprogramme

    Abs.1) Es ist verboten Keybinder, Hotkeys oder anderweitige Programme zu nutzen, die z.B nach Zeitvorgabe

    automatisch Befehle absenden, um so beispielsweise sein Detektiv/Anwalt/Hûren-Skill zu pushen oder Kekse zu kaufen.

    Abs.1.1) Die Verbreitung solcher Programme ist ebenfalls verboten und wird mit der Nutzung gleichgestellt.

    Abs.2) Es ist außerdem verboten durch Programme oder anderweitige Mitteln seine Spielfigur bewegen zu lassen,

    ohne das man dies selbst tut.

    ==> Strafmaß: Level- und Skill-Reset, 120-210 Minuten Prison oder 80-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 210-480 Minuten Prison, 120-200 Lauf-Checkpoints

    oder dauerhafte Sperrung.





    §30 SR - Missbrauch des Admin-Notrufs und der Support Funktion

    Abs.1) Wer absichtlich oder wissentlich den Admin-Notruf (Befehl: /Admin) missbraucht wird bestraft.

    Abs.1.1) Von einem absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch des Admin-Notrufs wird ausgegangen.

    wenn nach einem Warnhinweis wiederholt der Admin-Notruf missbraucht wird.

    Abs.2) Es dürfen keine Unglücksfälle, gemeine Gefahr oder Not vorgetäuscht werden.

    Abs.3) Wer wiederholt die /sup Funktion missbraucht, wird sanktioniert.

    ==> Strafmaß: Server-Kick, 80- 120 Minuten Prison oder 80-150 Laufcheckpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1 Admin Verwarnung, 180-240 Minuten Prison, 120-220 Lauf-Checkpoints

    1-4 Tage temporäre Sperrung oder dauerhafte Sperrung(bei Drohungen, Beleidigungen oä.).





    §31 SR - Anstiftung

    Abs.1) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich

    begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

    ==> Strafmaß: 1 Admin Verwarnung, 120-380 Minuten Prison, 80-120 Lauf-Checkpoints

    ==> Besonders schwerer Fall: 1-4 Tage temporäre Sperrung, 380-520 Minuten Prison, 120-300 Lauf-Checkpoints, oder eine dauerhafte Sperrung



    Änderungen vorbehalten!