Gangs & Mafien - Gesetze
§G1 - Gangfight
Abs.1) Ein offzielles Gangfight darf nur in den farbigen Gebieten stattfinden - dafür muss
ein Kampf gestartet werden (mit /gangfight).
Abs.2) In einem Gebietskampf ist es strengst verboten, das Gangfight-Gebiet zu verlassen,
um sich Leben oder weitere Waffen zu holen.
Abs.3) Sobald man im Gangfight-Gebiet getötet wurde und spawnt, darf man sich ausrüsten und wieder in den Kampf gehen.
Abs.4) Gangfraktionen sind zur Anwesenheit im Gangfight-Gebiet verpflichtet.
Abs.5) Es ist strengstens untersagt, als im Gangfight dominierende Fraktion, mutwillig nicht zum Gangfight-Gebiet zu erscheinen.
Abs.5.1) Sollte dies vorkommen, wird das Gangfight-Gebiet der anderen Gangfraktion zugeschrieben.
Abs.6) Das Besitzen und Tragen eines Scharfschützengewehres im Gangfight ist verboten.
Abs.6.1) Als Scharfschützengewehre gelten folgende Waffen: Sniper Rifle, Country Rifle
Abs.7) Das Fahrer-Drive-By im Gangfight ist strengstens untersagt.
Abs.8) Gangfights dürfen nicht mit verbündeten Fraktionen gestartet werden, um unnötige Zeitsperren zu verhindern. Ein Bündnis kurzzeitig (2 Wochen oder weniger) aufzulösen, um diese Regel zu umgehen, ist untersagt.
Abs.9) Im Gangfight Gebiet haben sich nur die zwei umkämpfenden Fraktionen aufzuhalten
Abs.10) Das betreten einem aktiven Gangfight Gebietes ist auf eigene Gefahr & man muss mit Beschuss rechnen
Abs.11) Während einem aktiven Gangfight darf sich keine weitere Fraktion einmisch
Abs.12) Hitmans dürfen ihr Contracts während eines Gangfights nicht ausführen
Abs.13) Sollten nach spätestens 5 Minuten keine Mitglieder einer Fraktion im Gangfight Gebiet sein wird die Fraktion einmal abgemahnt
Abs.13,1) Sollten nach spätestens 10 Minuten keine Mitglieder einer Fraktion im Gangfight Gebiet sein MUSS das Gebiet aufgegeben werden
§G2 - Sinnloses Deathmatch auf nicht verfeindete Personen(gruppen)
Abs.1) Es ist Gangmitgliedern untersagt, Zivilisten grundlos anzugreifen.
Abs.2) Behörden sind nicht in die Blacklist einzutragen.
Abs.3) Sinnloses Deathmatch wird nicht gewertet, wenn Verfeindete sich gegenseitig angreifen.
Abs.3.1) Werden Zivilisten mit zu diesem Kampf ohne eine Begründung gezogen, wird es als sinnloses Deathmatch gewertet.
Abs.4) Zivilisten, die Gangmitglieder nicht angreifen oder provozieren, dürfen nicht angegriffen werden.
§G3 - Entführung
Abs.1) Das Entführen von verfeindeten Gangmitgliedern ist gestattet.
Abs.2) Das Entführen von Zivilisten, die der Gangfraktion nicht geschadet haben, wird als "sinnlose Entführung" gewertet!
Abs.2.1) Der Entführer wird bei Zuwiderhandlung bestraft.
Abs.3) Auf dem Boden liegende Spieler dürfen nicht entführt werden.
Abs.4) Polizeibeamte dürfen ohne eine Begründung nicht entführt werden.
Abs.4.1) Sie dürfen erst entführt werden, wenn der Polizeibeamte das jeweilige Gangmitglied aufgrund eines Verbrechens verfolgt etc.
Abs.4.2) Sollte nur 1 Polizeibeamter im Dienst sein, so darf dieser nicht entführt werden.
Abs.5) Das Entführen von Notärzten ist strengstens untersagt!
§G4 - Verfeindete Gangs & Mafien
Abs.1) Für verfeindete Gangfraktionen zählen folgende Gebiete als absolute NoDm-Zonen: Los Santos Fahrschule, Los Santos Krankenhaus
§G5 - Spawn-Angriff
Abs.1) Es ist verfeindeten Gangfraktionen verboten, in die Basis verfeindeter Gangfraktionen zu fahren und die Mitglieder der jeweiligen Fraktion anzugreifen.
Abs.1.1)Dies gilt nicht, wenn die verfeindete Gangfraktion nachweislich in die Basis geflüchtet ist.
§G6 - Vekehrsordnung
Abs.1) Der Gang gehörende Fahrzeuge werden entweder ordnungsgemäß geparkt oder geschrottet.
Abs.1.1) Werden die Fahrzeuge auf der Straße oder auf dem Fußgängerweg zurückgelassen, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt.
§G8 - Gangführung
Abs.1) Der Leiter der Gangfraktion hat das Recht, ein eigenes Regelwerk zu verfassen, das im Rahmen aller gesetzlichen Regeln liegt.
Abs.1.1) Folgende Regeln dürfen aufgestellt werden: Skinregelung, Fahrzeugregelung, Verdienste etc.
Abs.2) Der Gangleiter hat auf Ordnung und Sauberkeit in seiner Fraktion zu achten.
Abs.3) Das allgemein mindestens einzuhaltende Mindestlevel liegt bei 4.
Abs.4) Eine Gang/Mafia darf max. 18 Mitglieder einschließlich Leader & Co-Leader haben.
Abs.5) In einer Fraktion kann es max. 1 Mitglied mit Rang 6 geben.
§G9 - Beschuss/Angriff/Mord
Abs.1) Bei Fällen, wo Gangmitglieder das Feuer eröffnen oder jemanden angreifen, darf die Polizei umgehend eingreifen und entsprechende Maßnahmen beziehen.
Abs.2) Beschwerden bezüglich sinnlosen Deathmatchs dürfen nur gestellt werden, wenn ein anderer Spieler ohne eine Begründung oder einen Widerstand angegriffen wird.
Abs.2.1) Sollte dies nicht in diesem Rahmen liegen, so ist die Polizei für jedes Verbrechen zuständig!